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Der Kassakurs (auch Einheitskurs) wird im amtlichen Handel gegen 12:00 Uhr mittags festgestellt und wird für Orders (bei 50-Mark NennwertAktien) von weniger als 50 Stück verwandt. Auch kann ein Anleger explizit bei einer Order von mehr als 50 Aktien die Abwicklung zum Kassakurs verlangen.